Currently set to Index
Currently set to Follow

aescuvest ist eines der Gründungsmitglieder des deutschen Branchenverbands, dessen vordringliches Ziel die Professionalisierung des noch jungen Crowdfunding-Sektors. Den im Bundesverband organisierten Plattformen ist es wichtig, Standards zu setzen und Best-Practices zu etablieren. Auch wenn es handelt sich bei dieser Finanzierung um Wagniskapital handelt und so immer die Möglichkeit des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals besteht. Die Mitglieder sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Investoren, durch ein sorgfältiges Herangehen und das Einhalten von Standards die Transparenz zu erhöhen und das Risiko zu verringern.

Dieses sind die Kriterien für die Vergabe des Transparenzsiegels:

  1. Das Transparenzsiegel wird ausschließlich an Mitglieder des Bundesverbandes Crowdfunding e.V. verliehen.
  2. Die Mitglieder verpflichten sich mit dem Beitritt zum Verband, den Verhaltenskodex für Crowdfunding-Plattformen umzusetzen.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich mit dem Beitritt zum Verband, die Reporting Guidelines für die Crowdfunding-Projekte in die Verträge zwischen Projektinhaber und Investor aufzunehmen. Gegenüber dem Verband müssen sie darlegen, in welchen Dokumenten die Reporting-Standards aufgenommen worden sind und wie sichergestellt wird, dass die Einhaltung der Reporting-Standards überprüft wird.
  4. Einmal jährlich teilen die Plattformen dem Verband die folgenden Basis-Informationen mit: Kontaktdaten der Betreiberfirma, Aufsichtsrechtlicher Status, Vermittlerregisternummer, Aufsichtsbehörde, Schlichtungsstelle, Haftungsdach (falls anwendbar).
  5. Einmal jährlich teilen die Plattformen dem Verband die folgenden Informationen mit: Name des Wirtschaftsprüfers, Datum und Zeitraum des letzten Testats.
  6. Die Plattformen verpflichten sich, die Vermögensanlage-Informationsblätter (VIB) bzw. die Wertpapier-Informationsblätter (WIB) barrierefrei auf der Seite zugänglich zu machen.
  7. Die Plattformen legen gegenüber dem Verband den Prozess des Bearbeitens von Beschwerden der Investoren offen.
  8. Die Plattformen legen gegenüber dem Verband offen, wie die Auswahl der Projekte auf der Plattform erfolgt und welche Informationen über die Projekte auf der Plattform dargestellt werden. Sie legen dem Verband gegenüber auch offen, welche Dokumente die Projektinhaber bereitstellen müssen, um auf der Plattform zu erscheinen.
  9. Die Plattformen legen gegenüber dem Verband offen, welche Maßnahmen im Falle einer Insolvenz des Plattform-Betreibers ergriffen werden.
  10. Die Plattformen müssen den Datenschutz-Beauftragten nennen. Falls aufgrund der Größe des Unternehmens kein Datenschutzbeauftragter benannt wurde, müssen die Plattformen erläutern, wie der Datenschutz im Unternehmen umgesetzt wird.

Die Angaben der Plattformen werden aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht, sind der Verbandsgeschäftsführung aber bekannt.

Kostenlosen Newsletter abonnieren

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Investmentchancen und Neuigkeiten bei Aescuvest